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Glossar der Musikbranche



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A & R-Manager  

Manager für "Artist und Repertoire", suchen neue und betreuen unter Vertrag stehende Künstler.
 

Aufführungsrecht   Das Recht ein vorbestehendes, urheberrechtlich geschütztes Werk zur Aufführung zu bringen und vorzutragen (engl. Bezeichnung: Performing Rights).
 
Autorenexklusivvertrag   Vertrag zwischen Urheber und Verlag, der den Urheber verpflichtet, über einen bestimmten Zeitraum alle von ihm geschriebenen oder co-geschriebenen Werke dem Musikverlag zur Auswertung zu überlassen. IdR wird das durch den Autorenexklusivvertrag eingebrachte Repertoire für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist (70 Jahre nach dem Tode des Urhebers) verlegt. Der Vertrag endet in der Regel nach 3-5 Jahren und kann immer wieder verlängert werden.
 
Bandübernahmevertrag   Bezeichnet eine Vertragsart. Bei einem BÜ lizenziert eine Tonträgerfirma von einem Künstler oder Produzenten ein fertig produziertes Band, um davon Tonträger herzustellen, diese zu vertreiben und zu vermarkten.
Als Gegenleistung erhält der Lizenzgeber einen bestimmten Prozentsatz vom Händlerabgabepreis. Meistens wird auf diese Lizenz ein verrechenbarer, aber nicht rückzahlbarer Vorschuß geleistet.
 
Compilation   Tonträger, auf dem Songs verschiedener Künstler veröffentlicht werden. Die Songs haben meistens einen Bezugspunkt, der der Compilation als Motto vorangestellt ist.
 
Copyright   Urheberrecht
 
Co-Verlag   Häufig sind Werke nicht nur von einem einzigen Verlag verlegt, sondern von zwei, drei oder sogar noch mehr Verlagen. In diesem Fall schließen die Verlage untereinander einen Co-Verlagsvertrag, in dem sie die genaue Aufteilung der Anteile, die Dauer des Vertragsverhältnisses, Vertragsgebiet und die sog. Federführung (Administration des Werkes / auf die Federführung durch einen Verlag kann verzichtet werden, wenn jeder beteiligte Verlag selbständig seinen Anteil verwaltet.) beschließen.
 
Edition   zwischen Verlag und Editionär gegründet (idR als GbR), mit dem Zweck, das von dem Editionär unter Vertrag genommene Repertoire auszuwerten. Die Edition ist kein eigenständiger Verlag, wird aber idR unter einer eigenen Nummer bei der GEMA registriert. Die Geschäftsbesorgung obliegt idR immer dem Musikverlag. Dafür erhält der Musikverlag einen Anteil an allen Einnahmen, die die Edition erzielt. Je nach Vertragsgestaltung können die Werke auch zwischen Verlag und Edition co-verlegt werden.
 
GEMA   Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft in der Rechtsform eines Vereins. Mitglieder sind die Komponisten, Textdichter und Verleger.
 
GVL   Verwertungsgesellschaft für die Leistungsschutzrechte der ausübenden Musikkünstler.
 
HAP   Händlerabgabepreis. Zu diesem Preis verkauft die Tonträgerfirma oder der Vertrieb die Tonträger an den Handel. Der Händlerabgabepreis dient als Berechnungsgrundlage für die Lizenzzahlungen an den Künstler und die GEMA.
 
Independants   Kleine Plattenfirmen/Labels, die Musik unabhängig von Groß- ("Majors") konzernen produzieren und vermarkten.
 
Künstlerlizenz   Entgelt der Tonträgerfirma für die ausübenden Künstler, Prozentanteil vom HAP.
 
Künstlervertrag   Bezeichnet eine Vertragsart. Hier nimmt eine Tonträgerfirma einen Künstler unter Vertrag und produziert und finanziert die Tonaufnahmen
(im Ggs. zu Bandübernahme, bei der die Tonaufnahmen bereits von dem Lizenzgeber erstellt sind).
Als Entgelt für seine künstlerische Leistung erhält der Künstler einen bestimmten Prozentsatz (dieser Prozentsatz ist idR niedriger als bei der
Bandübernahme) vom Händlerabgabepreis. Meistens wird auf diese Lizenz ein verrechenbarer, aber nicht rückzahlbarer Vorschuß geleistet.
 
Labeldeal   Vertrag zwischen zwei Tonträgerfirmen, wonach ein Unternehmen für eine bestimmte Dauer, für ein bestimmtes Gebiet und zu bestimmten Lizenzen, Repertoire an das andere Unternehmen liefert, welches wiederum den Vertrieb, die Verbreitung und das Marketing besorgt.
 
Lizenz   In der Medienbranche das Recht, ein vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht gegen Entgelt auszuüben, z.B. das Recht, ein Masterband (Film, Tonträger) zu vermarkten.
 
Künstlerlizenz   Entgelt der Tonträgerfirma für die ausübenden Künstler, Prozentanteil vom HAP.
 
Künstlervertrag   ezeichnet eine Vertragsart. Hier nimmt eine Tonträgerfirma einen Künstler unter Vertrag und produziert und finanziert die Tonaufnahmen
(im Ggs. zu Bandübernahme, bei der die Tonaufnahmen bereits von dem Lizenzgeber erstellt sind).
Als Entgelt für seine künstlerische Leistung erhält der Künstler einen bestimmten Prozentsatz (dieser Prozentsatz ist idR niedriger als bei der
Bandübernahme) vom Händlerabgabepreis. Meistens wird auf diese Lizenz ein verrechenbarer, aber nicht rückzahlbarer Vorschuß geleistet.
 
Majors   International tätige Medienkonzerne, die neben anderen Medien auch Musik produzieren und vermarkten (BMG, EMI, Sony, Warner und Universal).
 
NPS (Net Publisher Share)   Einnahmen, die ein Verlag nach Abzug der Anteile Dritter, für sein Repertoire erzielt.
 
Subverlag   Verlag, der Repertoire eines ausländischen Verlegers lizenziert und in dem Vertragsgebiet die Wahrnehmung der Rechte übernimmt.
 
Vertriebsdeal   s. Labeldeal, mit der Ausnahme, dass es sich eher um einen reinen Vertriebsvertrag handelt, bei dem Marketing, Promotion etc. von dem Lizenzgeber selbst übernommen werden.
Abgrenzungen zwischen Label- und Vertriebsdeal sind in der Praxis häufig nicht klar zu ziehen und beide Begriffe werden häufig auch ungenau verwendet.
 
Vervielfältigungsrecht   das Recht urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen; mechanisches ~: das Recht urheberrechtlich geschützte Werke mittels mechanischer Verfahren zu vervielfältigen; (engl. Bezeichnung: Mechanical Rights)
 
Zession   Abtretungserklärung
 




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